14.02.2012 – Nicht einmal die Hälfte der veröffentlichungspflichtigen Unternehmen hat bisher den Jahresabschluss für 2010 veröffentlicht. Strafen gab es aber noch nicht.
Darüber informiert die Wirtschaftsauskunftei D&B Deutschland. Demnach war für den überwiegenden Teil der rund eine Million veröffentlichungspflichtigen Firmen der 31. Dezember 2011 die verbindliche Abgabefrist für den Jahresabschluss 2010.
Lediglich aus Kulanzgründen seien derzeit noch keine Strafen verhängt worden. Liegen Kennzahlen und Daten nicht pünktlich vor, werde per Gesetz das Bundesamt für Justiz aktiv.
Es könne Ordnungsgelder von bis zu 25.000 Euro verhängen, wenn Unternehmen Unterlagen nicht, zu spät oder unvollständig einreichen.
Die Unternehmen, die ihre Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch offenlegen müssen, können sie seit Anfang des Jahres 2010 nur noch in elektronischer Form an den elektronischen Bundesanzeiger übermitteln. Die Papierform sei nicht mehr erlaubt.
Auch aus Finanzierungsgründen sei die rechtzeitige Veröffentlichung der Bilanz wichtig, so Thomas Dold, Geschäftsführer D&B Deutschland: "Unternehmen sollten die gesetzlich festgeschriebenen Fristen dringend einhalten, da Jahresabschlüsse für Banken und Auskunfteien wichtige Kennzahlen für die Bewertung enthalten."
So sinken laut Dold zwangsläufig die Kreditwürdigkeit und das Rating, wenn trotz abgelaufener Abgabepflicht nur veraltete Bilanzkennzahlen vorliegen.
Erfahrungsgemäß werde ein großer Teil der Jahresabschlüsse 2010 erst im ersten Quartal 2012 eintreffen. Damit überschritten rund 57 Prozent der Unternehmen die Frist von zwölf Monaten. (uqrl)