Koalition kippt Fiskusprivileg in Insolvenzverfahren

Insolvenzrecht

01.11.2010 - Die Koalition hat beim Sparpaket nachgebessert: Anders als bisher angenommen wird der Fiskus auch zukünftig anderen Gläubigern einer insolventen Firma gleichgestellt sein.

Das hätten die Haushaltsexperten von CDU und FDP durch weitere Änderungen am Sparpaket der Bundesregierung beschlossen, berichtet das Handelsblatt. Demnach ist das Fiskusprivileg wieder gekippt worden, das den Staat als Gläubiger im Insolvenzverfahren bevorzugt hätte.

Keine Verrechnungsmöglichkeiten für das Finanzamt

Laut der Einigung zwischen Union und FDP können die Finanzämter offene Ansprüche gegen einen Schuldner nun nicht mehr mit eigenen Forderungen verrechnen. Dem Handelsblatt zufolge entgehen dem Staat dadurch jährlich Zahlungen in Millionenhöhe. 


Die Koalition habe ihre Entscheidung damit begründet, dass die geplante Regelung die Liquidität des insolventen Unternehmens und die Insolvenzmasse beeinträchtigt hätte. Die negativen Auswirkungen hätten das geplante Einsparvolumen nicht gerechtfertigt, heiße es im Begründungstext. 


Das Fiskusprivileg sei außerdem mit dem insolvenzrechtlichen Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung nicht in Einklang zu bringen.

"Kultur der zweiten Chance" für insolvente Unternehmen

Damit werde es laut Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auch künftig keine erleichterte Aufrechnungsmöglichkeit für den Fiskus im Insolvenzverfahren geben: "Der Staat wird weiter so behandelt wie alle anderen Insolvenzgläubiger." 


Dadurch sei der Weg frei für eine Insolvenzrechtsreform, mit der eine neue Insolvenzkultur geschaffen werden könne – eine Kultur der zweiten Chance, wie Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber dem Handelsblatt betont habe. (uqrl)

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