Koalitionsfraktionen wollen Kontonummer und Bankleitzahl erhalten

SEPA

25.05.2011 - Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen sollen Bankkunden Überweisungsaufträge auch in Zukunft erteilen können, indem sie Kontonummer und Bankleitzahl verwenden.

Wie der Bundestag berichtet, fordern das die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP in einem gemeinsam eingebrachten Antrag (17/5768) zu einer EU-Verordnung über Überweisungen und Lastschriften. Danach soll auch das bewährte elektronische Lastschriftverfahren erhalten bleiben. 

 

Nach dem Willen der Fraktionen soll sich die Bundesregierung außerdem dafür einsetzen, dass für Überweisungsverfahren und das Lastschriftverfahren einheitliche Übergangsregelungen von 48 Monaten festgelegt werden.

SEPA nur ohne Nachteile für den Verbraucher

Den Fraktionen zufolge geht es bei dem EU-Vorschlag um die Errichtung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA – Single Euro Payments Area), der von den Fraktionen begrüßt werde. 


Jedoch hätten die Fraktionen festgestellt: "Die Verbraucher und übrigen Endnutzer in Deutschland werden den Umstellungsprozess und damit SEPA nur dann akzeptieren, wenn dieser Prozess transparent verläuft." Außerdem dürfe es keine Nachteile für die Verbraucher geben.

Eigentlich sollen Verbraucher mit IBAN arbeiten

Dem Bundestag zufolge sollen Überweisungsaufträge nach den EU-Planungen in Zukunft so gestaltet werden, dass der Auftraggeber eine IBAN-Nummer ("International Bank Account Number") selbst angeben muss. 


Stattdessen forderten die Fraktionen, dass Privatkunden für Zahlungen innerhalb Deutschlands die geläufigen Kundenkennungen (Kontonummer und Bankleitzahl) auch in Zukunft nutzen können müssen. Die Banken könnten die IBAN-Nummern dann für ihre Kunden einsetzen.

Widerspruch der Kontobelastung bei Einzugsermächtigung muss möglich bleiben

Die Fraktionen hätten noch einen weiteren Punkt moniert: In der EU werde derzeit ein Lastschriftprodukt entwickelt, das bei Einzugsermächtigungen kein Erstattungsrecht für den Kunden vorsieht. 


Derzeit hätten Zahlungspflichtige das Recht, der Belastung ihres Kontos durch eine Einzugsermächtigung innerhalb einer bestimmten Frist und ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. 


Deutschlandweit gebe es derzeit acht Milliarden Lastschrift-Transaktionen und 700 Millionen dauerhaft bestehende Einzugsermächtigungen.

Elektronisches Lastschriftverfahren muss erhalten bleiben

Auch das in Deutschland vom Handel entwickelte kostengünstige kartengestützte elektronische Lastschriftverfahren (ELV) müsse mindestens für einen Übergangszeitraum erhalten bleiben. 


Dieser Zeitraum dürfe erst enden, wenn ein mit dem ELV vergleichbares europäisches Produkt durch die Kreditwirtschaft angeboten werde. (uqrl)

VR-Mittelstand direkt
BLZ: