29.09.2011 – Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken können die persönliche Geheimzahl (PIN) ihrer Bankkarte künftig frei wählen und jederzeit am Geldautomaten ändern.
Wie der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) meldet, gilt dies für die girocard (ec-Karte) und für Kreditkarten der Genossenschaftsbanken. 2011 starten 13 Genossenschaftsbanken im Pilotverfahren mit der frei wählbaren PIN.
Ab Februar 2012 werden die rund 19.000 Geldautomaten der Volksbanken und Raiffeisenbanken laut BVR flächendeckend für diese Möglichkeit umgerüstet sein.
Auf Kartenseite erfolgt die Umstellung schrittweise: Kunden, deren girocard mindestens bis 2013 gültig ist, können ab Februar 2012 sofort das neue Verfahren nutzen. Ab Jahresende 2012 gilt dies für alle girocard-Inhaber.
Auch bei Kreditkarten der Genossenschaftsbanken gilt: Die PIN kann künftig selbst gewählt werden.
BVR-Vorstand Andreas Martin: "Wir gehen mit diesem neuen Service auf die Wünsche unserer Kunden ein, die PIN-Nummer selbst bestimmen zu können. Damit unterstützen wir die Verbraucher in der nötigen Geheimhaltung ihrer PIN und tragen zur sicheren Handhabung der Bankgeschäfte auch auf Kundenseite bei."
Konkret erhalten die Kunden wie bisher eine PIN von der Bank für ihre neue Bankkarte. Diese können sie an den Geldautomaten ihres Instituts beliebig und kostenlos ändern. Geldautomaten, an denen die PIN gewählt werden kann, zeigen dazu automatisch den neuen Auswahlpunkt "PIN verwalten" an.
Die neu eingestellte PIN gilt dann ab sofort anstatt der bisherigen Geheimzahl. Der BVR weist darauf hin, dass Kunden bei der Wahl der neuen PIN einfache und naheliegende Nummern wie ihr Geburtsdatum vermeiden sollten. Sollten Kunden ihre PIN vergessen, können sie bei ihrer Bank eine neue Geheimzahl zu ihrer vorhandenen Karte bestellen.
Für die neu gewählte PIN gelten dieselben Sorgfaltsregeln wie für jede PIN: Sie sollte immer geheim gehalten und nie aufgeschrieben werden. Bei der PIN-Eingabe sollte die Tastatur mit der freien Hand oder einem Gegenstand verdeckt werden.
Sollte ein Unbefugter von der PIN Kenntnis erlangen, muss die Karte sofort bei der ausgebenden Bank oder beim zentralen Sperrdienst unter der Telefonnummer 116 116 gesperrt werden. (uqrl)