06.02.2012 - Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) erwartet, dass die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform mehr Verbraucherinsolvenzen und eine schlechtere Zahlungsmoral hervorruft.
Grund für diese Befürchtungen gebe insbesondere die geplante verkürzte Wohlverhaltensperiode von drei Jahren im Verbraucher-Insolvenzverfahren. Sie sei Inhalt des Referentenentwurfs zur zweiten Stufe der Insolvenzrechtsreform, den das Bundesjustizministerium Ende Januar vorgestellt hat.
Damit gefährde die Insolvenzrechtsreform die Interessen von Gläubigern, so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz: "Der Gesetzentwurf ist einseitig verbraucherfreundlich und könnte zu einer massiven Verschlechterung der Zahlungsmoral führen."
Ein Grund sei, dass viele Überschuldete derzeit den eigentlich überfälligen Antrag auf Verbraucherinsolvenz zurückgestellt haben, weil sie eine schuldnerfreundlichere Gesetzgebung erwarten.
Spitz: "Wir rechnen mit bis zu 20 Prozent mehr Verbraucherinsolvenzen, wenn das Gesetz wie vom Bundesjustizministerium vorgeschlagen in Kraft treten sollte."
Zudem befürchteten die Inkassounternehmen eine deutlich schlechtere Zahlungsmoral von Verbrauchern insgesamt. Daran ändere auch die vorgeschlagene Mindestquote von 25 Prozent der Schulden nichts, mit der ein insolventer Verbraucher seine Gläubiger befriedigen soll, um in den Genuss einer nur dreijährigen Wohlverhaltensperiode zu gelangen.
"In der Praxis wäre es möglich, dass ein Schuldner mit einer durchaus üblichen Schuldensumme von 30.000 Euro beispielsweise von einem Verwandten 7.500 Euro erhält und sich mit diesem Geld und den Verfahrenskosten bequem aus seinen Verbindlichkeiten herauskaufen könnte", so Spitz. "Der Wirtschaft entstünde dadurch ein erheblicher Schaden."
Die Gläubigervertreter befürchten zudem, dass es nicht bei einer 25-Prozent-Quote bleibt. "Schon jetzt werden Stimmen laut, die diese Quote für zu hoch halten oder sogar fordern, die Wohlverhaltensperiode ohne jegliche Voraussetzungen für alle Schuldner generell zu halbieren", so der BDIU-Präsident. "Dies ist eindeutig das falsche Signal." (uqrl)