03.11.2011 – Die Auskunftei Creditreform befürchtet Nachteile für Gläubiger durch das neue Insolvenzrecht (ESUG), das vom Bundestag verabschiedet wurde.
Der Grund: Laut Creditreform verhindert der neue Schutzschirm für Schuldner Vollstreckungsmaßnahmen. Die Bundesregierung gebe sanierungsfähigen Unternehmen mit der Reform den Vorzug vor einem insolvenzrechtlich geregelten Prozess.
Das neue Gesetz betrachte zwar weiterhin die Befriedigung der Insolvenzgläubiger als vorrangiges Anliegen eines Insolvenzverfahrens. Allerdings müssten Gläubiger erhebliche Einschränkungen ihrer bisherigen Rechte hinnehmen.
Aus Sicht von Creditreform ergeben sich für Insolvenzgläubiger folgende wesentliche Änderungen zum bisherigen Insolvenzrecht:
Ein Schuldner kann sich schon vor der faktischen Zahlungsunfähigkeit vor Vollstreckungsmaßnahmen schützen. Unter diesem Schutzschirm soll innerhalb von drei Monaten ein Sanierungsplan ausgearbeitet werden, der bei Zustimmung in ein Insolvenzplanverfahren übergeht. Dem Schuldner verbleibt die Verfügungsgewalt über sein Vermögen.
Die Gläubigerrechte werden temporär gehörig eingeschränkt, weil sie laut Gesetz auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das schuldnerische Unternehmen verzichten sollen.
Falls der vorgesehene Sanierungsplan für das angeschlagene Unternehmen nicht gelingt, verlieren Insolvenzgläubiger wertvolle Zeit, um ihre Forderungen in voller Höhe gerichtlich durchzusetzen.
Insolvenzgläubiger müssen schneller handeln, um ihre Forderungen nicht gänzlich abzuschreiben. Beispielsweise gilt laut Gesetz für alle Gläubigerforderungen ein Vollstreckungsschutz, die erst nach der Annahme des Insolvenzplans angemeldet werden.
So soll die Finanzplanung eines sanierungsfähigen Unternehmens nicht gefährdet werden. Außerdem werden die Verjährungsfristen für Forderungen auf ein Jahr verkürzt, die bis zum Abstimmungstermin noch nicht angemeldet waren. (uqrl)