14.04.2011 - Das Verfahren der Restschuldbefreiung bei einer Insolvenz soll von sechs auf drei Jahre verkürzt werden.
Das berichtet das Bundesjustizministerium (BMJ).
Demnach hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre Pläne für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform beim 8. Deutschen Insolvenzrechtstag vorgestellt.
Danach werde in der zweiten Stufe der Reform das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren neu geregelt. Nach den Neuregelungen soll der Neustart nach einer Insolvenz künftig schneller möglich sein.
Die Halbierung von sechs auf drei Jahre könne es nicht zum Nulltarif geben, so Leutheuser-Schnarrenberger. Es müsse gezielte Anreize geben, möglichst viele Schulden zu begleichen, damit die beschleunigte Restschuldbefreiung auch im Interesse der Gläubiger ist.
Die Ministerin sprach sich in ihrer Rede dafür aus, eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren nur zu ermöglichen, wenn in dieser Zeit die Verfahrenskosten und ein bestimmter Anteil der Schulden beglichen werden. Sie denke an eine Quote von etwa einem Viertel.
Könne der Schuldner diese Voraussetzungen nicht erfüllen, komme es wie bisher erst nach sechs Jahren zur Restschuldbefreiung.
Das Ziel der Reform: ein Mentalitätswechsel im Insolvenzrecht. Deshalb sollen die Rahmenbedingungen so geändert werden, dass die Insolvenz eine echte Chance zum Neuanfang bietet.
Die vorgeschlagene Insolvenzrechtsreform soll laut BMJ in drei Stufen erfolgen:
(uqrl)