Regierung will Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen

Gesetzentwurf

19.12.2011 – Ein neuer Gesetzentwurf soll dafür sorgen, dass Online-Käufer besser vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr geschützt sind.

Wie der Deutsche Bundestag berichtet, hat die Bundesregierung dazu den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" vorgelegt.

Drei Eckpunkte des Änderungsgesetzes

Das Änderungsgesetz enthält laut Bundestag folgende Bestandteile:


1. Bei Online-Bestellungen sollen die Unternehmen ihre Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Gesamtpreis der Bestellung informieren.

2. Ein verbindlicher Kaufvertrag soll nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

3. Sofern die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt, müsse die Beschriftung der Schaltfläche unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen.

(uqrl)

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