So retten Sie offene Forderungen von 2007 vor der Verjährung

Rechnungen

01.12.2010 - Offene Rechnungen aus dem Jahr 2007 verjähren am 1. Januar 2011. Wie Sie diese Forderungen retten, lesen Sie hier.

Laut mein-geschaeftserfolg.de vom VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginne jedoch immer erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem die Forderung entstanden ist.

Nach der Verjährung können Gläubiger demnach die Forderungen nicht mehr einklagen. 


Das Thema betreffe viele kleinere Unternehmen: Manchmal betrieben Betriebe ein nachlässiges Forderungsinkasso, weil es sich beim Schuldner um einen wichtigen Kunden handelt.

Offene Forderungen retten

Laut mein-geschaeftserfolg.de können Unternehmer die Verjährungsfrist anhalten. Die Frist werde angehalten ("gehemmt"), wenn der Gläubiger einvernehmlich mit dem Schuldner versuche, eine gütliche Einigung über die offene Forderung zu erzielen. 


Automatisch angehalten werde die Verjährungsfrist, wenn bereits einen Rechtsstreit oder ein Schiedsverfahren über die offene Forderung läuft. 


Unternehmer sollten mein-geschaeftserfolg.de zufolge dem Schuldner jetzt noch ein Angebot machen. Die Folge: Die Verjährung werde angehalten – auch wenn der Schuldner nicht auf das Angebot eingehe. 


Noch besser seien Gläubiger gestellt, deren Schuldner die Forderung immerhin anerkannt haben – oder erklären, dass sie sich nicht auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen werden. 


Wichtig: Aus Beweisgründen dürften Gläubiger nur eine schriftliche Erklärung akzeptieren, am besten ein notarielles Schuldanerkenntnis.

Drei Schritte zur Rettung einer Forderung

Mein-geschaeftserfolg.de rät Unternehmern, in drei Schritten vorzugehen: 


Schritt 1: Durchforsten Sie Ihre Buchhaltung nach offenen Forderungen, die zum Jahreswechsel verjähren würden. 


Schritt 2: Rufen Sie die säumigen Kunden persönlich an. So finden Sie heraus, ob der Kunde die Zahlung hartnäckig verweigert oder ob er sich auf eine Ratenzahlung einlässt. Das würde die Verjährung hemmen. 


Schritt 3: Setzen Sie die Forderung mit gerichtlicher Hilfe durch, falls der Kunde die Zahlung verweigert. Wichtig: Ein außergerichtliches Mahnschreiben verhindert die Verjährung einer Forderung nicht.

Tipp von mein-geschaeftserfolg.de: Mahnbescheidsantrag stellen

Stellen Sie am besten einen Mahnbescheidsantrag. Das ist gegenüber einer Zahlungsklage eine sehr kostengünstige Möglichkeit. 


mein-geschaeftserfolg.de nennt die Vorteile eines Mahnbescheids gegenüber einer Zahlungsklage: 


1. Sie müssen Ihre Forderung nicht begründen und lediglich einen Vordruck ausfüllen. Das ist zeit- und arbeitssparend im Internet möglich (www.letzte-mahnung.de). Legt der Kunde gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, ersparen Sie sich eine Gerichtsverhandlung. 


2. Das Mahnbescheidsverfahren ist außerdem günstiger, weil Sie bei der Antragstellung nur einen Bruchteil der Gerichtskosten zahlen müssen, die sonst bei Einreichen einer Klage fällig sind. Diese Kosten werden ohnehin erst dann fällig, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht: Dann beginnt in der Regel das reguläre Gerichtsverfahren. 


(uqrl)

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