Unternehmen nicht bereit für E-Bilanz

Bilanzen

18.08.2011 – Ab 2014 sollen Unternehmen ihre Bilanzen elektronisch an die Steuerverwaltungen übermitteln – per E-Bilanz. Jedoch fühlen sich die Unternehmen zu schlecht informiert, um gut gerüstet in die Umstellung zu gehen.

Wie aus einer Umfrage der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und TNS Emnid unter 300 E-Bilanz-Verantwortlichen hervorgeht, haben rund drei Viertel der bilanzierenden Unternehmen noch nicht mit Umstellungsmaßnahmen für die E-Bilanz begonnen.

Erheblicher Mehraufwand befürchtet

Insgesamt sind laut BDO etwa 1,37 Millionen bilanzierende Unternehmen von der Umstellung betroffen. Der Mehraufwand sei schwer abschätzbar: Laut Studie kann die Hälfte der befragten Betriebe den finanziellen Aufwand gar nicht abschätzen.

Dagegen erwarten 22 Prozent einen finanziellen Gesamtaufwand von 10.000 Euro bis 50.000 Euro. Sieben Prozent der Unternehmen gaben an, mit mehr als 50.000 Euro Aufwand aufgrund der Umstellung zu rechnen.

Außerdem fühlen sich der Studie zufolge neun von zehn Unternehmen nur teilweise oder unzureichend über die Anforderungen informiert. 85 Prozent der Unternehmen warten auf ein angekündigtes finales Schreiben der Finanzverwaltung. Davon erhoffen sie sich wesentliche Informationen für die Umstellungsvorbereitungen.

Geplante Entlastung könnte zur Belastung werden

Laut dem Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertag (NIHK) benötigen bilanzierende Unternehmen spezielle Software und Schulungen, da sie technisch umrüsten müssen. Außerdem gehe aus einem aktuellen Gesetzentwurf hervor, dass ein mittelständischer Unternehmer für die E-Bilanz rund 700 Felder mehr ausfüllen muss als handelsrechtlich vorgeschrieben.

Damit sei die Gefahr groß, dass das Vorhaben aus dem Ruder läuft, so NIHK-Präsident Eberhard Manzke: "Eigentlich hatten wir uns durch die E-Bilanz Entlastungen erhofft. Wir wären dem Finanzministerium dankbar, wenn es uns nachweisen könnte, dass alle Angaben tatsächlich benötigt werden."

Hintergrund: E-Bilanz

Mit dem Gesetz zum Abbau der Steuerbürokratie (SteuBAG) wurde bereits Ende 2008 die Einführung der E-Bilanz beschlossen. Der Gesetzgeber will damit die Arbeitsabläufe zwischen Unternehmen und Verwaltung optimieren.

Nach mehreren Verschiebungen ist die elektronische Datenübertragung laut BDO nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz erst ab 2014 (für das Geschäftsjahr 2013) verpflichtend für die Unternehmen. (uqrl)

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