Unternehmen verpflichten sich bei RFID zum Datenschutz

Rahmenwerk

07.04.2011 - Die RFID-Technologie ermöglicht es, Daten zu verkauften Waren berührungslos zu übertragen. Ein Rahmenwerk soll datenschutzrechtliche Bedenken ausräumen.

Darüber informiert der Hightech-Verband Bitkom. Demnach hat EU-Kommissarin Neelie Kroes mit Industrievertretern den Rahmen zur so genannten Datenschutz-Folgenabschätzung (Privacy Impact Assessment, PIA) unterzeichnet.

Selbstverpflichtung zum Datenschutz

Dieses Rahmenwerk wurde laut Bitkom von europäischen RFID-Anbietern und -Anwendern sowie Forschern und Datenschützern erarbeitet. Damit verpflichten sich die Unternehmen, beim Einsatz von RFID-Anwendungen künftig eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu erstellen. 

Diese Abschätzung werde den Datenschutzbehörden mindestens sechs Wochen vor der Markteinführung einer neuen Anwendung übermittelt. 

EU-Empfehlung von 2009 umgesetzt

Die Industrie setze mit der Selbstverpflichtung die RFID-Datenschutzempfehlung der EU-Kommission vom Mai 2009 um: Laut EU müssen RFID-Anwender prüfen, ob und inwieweit personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. 

Gemäß dieser Empfehlung hatte die Industrie das vorliegende Rahmenwerk als Richtlinie für eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellt.

Hintergrund: RFID-Technologie

RFID (Radio Frequency Identification) ist eine häufig eingesetzte Technik, die berührungslos Informationen überträgt. Sie wird in flache Mikrochips integriert, die beispielsweise auf Waren oder Verpackungen angebracht werden. 

Laut Bitkom kommt die Technologie besonders bei der Erkennung von Produkten zum Einsatz sowie bei elektronischen Bezahlverfahren, in Pässen und im öffentlichen Nahverkehr. (uqrl)

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