11.07.2011 - Der Bundesrat hat dem Steuervereinfachungsgesetz nicht zugestimmt. Deshalb treten auch die neuen Regelungen für die elektronische Rechnungsstellung vorerst nicht in Kraft.
Wie die Industrie- und Handelskammer Stuttgart meldet, sollten die Neuregelungen für elektronische Rechnungen eigentlich rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft treten (mittelstanddirekt.de berichtete).
Im Moment sei das weitere Verfahren jedoch offen. Unternehmer sollten deshalb mit der Anwendung der Neuregelung abwarten.
Laut dem Portal Haufe.Finance (www.haufe.de) lehnten die Bundesländer vor allem ab, dass Steuerzahler künftig nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen – durch diese Möglichkeit komme wahrscheinlich deutlich mehr Arbeit auf die Finanzämter zu.
Von dieser Blockade seien auch die Neuregelungen bei den elektronischen Rechnungen betroffen, die ebenfalls Bestandteil des Steuervereinfachungsgesetzes sind.
Die IHK Stuttgart verweist bei weiteren Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung auf den Frage-Antwort-Katalog des Bundesfinanzministeriums (BMF). Den Link zur Meldung der IHK Stuttgart und zum BMF-Link finden Sie unter dieser Nachricht. (uqrl)