24.01.2011 - 2010 haben deutsche Behörden in fast 57.000 Fällen deutsche Konten eingesehen – über 30 Prozent mehr als 2009.
Das berichtet das Handelsblatt. Demnach stieg die Konteneinsicht von 43.066 Abfragen im Jahr 2009 auf 56.696 Abfragen im Jahr 2010.
Davon entfielen nur 8.138 Abfragen auf die Sozialämter. Die meisten Kontenabfragen seien von den Finanzämtern vorgenommen worden.
Die jährlich wachsende Zahl habe den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar alarmiert, so das Handelsblatt: "Die starke Zunahme der Anfragen seit 2005 sollte ein Anlass sein, über die Verhältnismäßigkeit der Anfragen zu diskutieren."
Dagegen habe ein Sprecher von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die vermehrte Zahl der Kontenabfragen mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz begründet. Demnach müsse ein ehrlicher Steuerzahler sich darauf verlassen können, dass die deutschen Steuergesetze tatsächlich durchgesetzt werden.
Dazu gehöre auch, dass die Angaben des Steuerpflichtigen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden.
Laut Handelsblatt können Finanzbehörden bei Kreditinstituten die Stammdaten eines Bankkunden ermitteln. Dies geschehe im Rahmen der automatisierten Kontenabfrage.
So prüften die Behörden, ob jemand ein Konto vor dem Finanzamt versteckt habe – und könnten im Fall der Fälle gezielt nachforschen.
Die gestiegene Zahl der Kontenabfragen erklärte der Sprecher des Finanzministeriums dem Handelsblatt zufolge damit, dass "technisch bedingte Einschränkungen der Abrufmöglichkeiten" seit 2005 beseitigt wurden. (uqrl)