Ein Geschäftskonto ist in der Regel teurer als ein Girokonto, bietet aber auch Vorteile. Selbständige sollten die Konditionen vergleichen, um das passende Konto für sich zu finden und es gekonnt zu führen. Worauf Sie dabei achten müssen, lesen Sie hier.
Nicht alle Selbständigen müssen zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Viele Freiberufler nutzen beispielsweise nur ein Girokonto für alle geschäftlichen Zahlungsvorgänge. In ihrem Fall kann sich das rentieren, da sie weniger geschäftliche Buchungen pro Monat vorweisen als beispielsweise Warenhändler. Sie profitieren von den Vorzügen eines preislich günstigen Girokontos und benötigen die speziellen Funktionen eines Geschäftskontos oft nicht zwingend.
Andere Selbständige kommen gar nicht um ein Geschäftskonto herum: Alle deutschen Kapitalgesellschaften müssen ein Firmenkonto auf den Namen der Gesellschaft eröffnen. Gründer einer GmbH zahlen darauf beispielsweise die gesetzlich geforderte Mindesteinlage ein, bevor es zum Notar geht.
Ein Geschäftskonto ist aber auch anderen Selbständigen anzuraten: Private und berufliche Ein- und Ausgaben werden nur dadurch sauber getrennt. In Deutschland darf keine Buchung ohne einen gültigen Beleg stattfinden. Darüber hinaus gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren für Belege.
Ein Geschäftskonto ist übersichtlich: Alle geschäftlich interessanten Buchungen finden sich geordnet in den entsprechenden Kontoauszügen. Kommt der Betriebsprüfer, ersparen sich Selbständige mit einem Geschäftskonto so manche mühevolle Recherchearbeit. Und außerdem: Wer möchte dem Finanzamt schon freiwillig alle privaten Ausgaben offenlegen?
Ein Geschäftskonto bietet aber auch viele andere Funktionen, die Selbständige bei einem Girokonto nicht erhalten. Zum Beispiel kann ein Lastschriftverfahren nur auf einem Geschäftskonto eingerichtet werden – für die meisten Händler ein Muss, um Beträge von den Konten ihrer Kunden einzuziehen. Auf einem privaten Konto kann eine Lastschrift nicht eingerichtet werden.
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