Insolvenz beantragen – Geschäftsführung behalten

Insolvenzrechtsreform

Schreckensszenario Insolvenz: Bei Zahlungsunfähigkeit kann ein Unternehmer kaum kalkulieren, was ihn und sein Geschäft nach dem Insolvenzantrag erwartet. Wie die Bundesregierung Unternehmern diese Unsicherheit nehmen will, erläutern zwei Experten der Insolvenzverwalterkanzlei und Sanierungsberatung hww wienberg wilhelm für mittelstanddirekt.de.


Wenn in Deutschland ein Insolvenzantrag gestellt wird, ist es häufig zu spät: Die Kredite sind gekündigt, die Arbeitnehmer wurden seit Monaten nicht bezahlt, die Lieferanten liefern nur noch auf Vorkasse. Einige Monate früher wäre dem Unternehmen noch zu helfen gewesen, da der Insolvenzverwalter mehr Insolvenzmasse, mehr Gestaltungsfreiheit und mehr Zeit gehabt hätte.

Die Scheu vor dem Insolvenzantrag

Das Prinzip ist bekannt: Der Insolvenzantrag sollte gestellt werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit droht – und nicht, wenn sie bereits eingetreten ist. Doch die Praxis sieht anders aus: Die Grenze zwischen der drohenden und der bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit wird häufig gar nicht erkannt. Außerdem scheuen sich Unternehmer vor dem Insolvenzantrag, unter anderem aus folgenden Gründen:

  • Die Zukunft ist unkalkulierbar: Wer übernimmt meine Geschäfte? Ist der Insolvenzverwalter überhaupt kompetent und hat die richtigen Ideen?
  • Das Image leidet: Wie sage ich es meinen Geschäftspartnern, Freunden und der Familie? Wie werden sie auf meine Insolvenz reagieren?
  • Alternativen scheinen möglich: Kann ich das Unternehmen nicht mit meinem eigenen Vermögen retten? Oder die Preise drücken, um mehr Aufträge zu ergattern?

Gerade Geschäftsführer kleinerer Unternehmen sind nur schwer in der Lage, das Problem objektiv zu erkennen. Auch psychologisch ist es nachvollziehbar, dass der Insolvenzantrag zu spät gestellt wird: Viele Unternehmer definieren sich größtenteils über ihr Unternehmertum, haben ihr Leben vollständig in das Unternehmen investiert – und sind schlicht nicht in der Lage, rechtzeitig die Reißleine zu ziehen.

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