Steuertipp
Übernachtungspauschale bei doppelter Haushaltsführung möglich
01.09.2010 - Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung pauschal erstatten. Das gilt auch, wenn der Chef eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung stellt.
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